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Pflegegrad 2

Kostenlos und unverbindlich

Treppenlift: Kosten und Zuschuss prüfen

Ein paar kurze Fragen zu Ihrer Treppe. Den Rest klären wir mit Ihnen.

Für wen suchen Sie Unterstützung? *
Ab wann wird sie benötigt? *
Verläuft die Treppe gerade oder kurvig? *
Über wie viele Etagen? *
Innen oder außen? *
Kann die Person, die den Lift benutzt, selbstständig sitzen?
Wurde der Zuschuss bei der Pflegekasse schon beantragt?
Sind Sie Eigentümer oder Mieter?
Wie ist der Stand beim Pflegegrad? *
Wer soll Sie anrufen? *

Was ein Treppenlift kostet, hängt vor allem an Ihrer Treppe: Ein Lift für eine gerade Treppe ist deutlich günstiger als eine Maßanfertigung für eine kurvige. Deshalb fragen wir zuerst nach der Treppe und nicht nach einem Pauschalpreis.

Mit einem Pflegegrad (1 bis 5) zahlt die Pflegekasse für den Einbau bis zu 4.180 € als wohnumfeldverbessernde Maßnahme. Leben zwei Pflegebedürftige im Haushalt, sind es bis zu 8.360 €. Der Antrag muss bewilligt sein, bevor der Lift eingebaut wird. Quelle: § 40 Abs. 4 SGB XI, Stand 2026.

Wichtig:

  • Keine Rechtsberatung. Die Anfrage dient Ihrer Orientierung. Über den Zuschuss entscheidet Ihre Pflegekasse.
  • Ihre Daten bleiben bei uns. Ihre Kontaktdaten sieht nur der Fachbetrieb, der Ihre Anfrage übernimmt, und zwar in unserem geschützten Portal. Nie per Mail, nie am Telefon.